Das Land hat die Corona-Schutzmasnahmen wieder etwas verstärkt, wie am Anfang des Sommers. Tourismus und Freizeitgestaltung im Binnenland ist jedoch weiterhin möglich!
Hier finden Sie die akutelle Landesverordnung: LINK
Ab dem 23. August müssen ungeimpfte Personen einen negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) in Innenbereichen vorlegen, etwa
- bei Veranstaltungen und Festen,
- bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur, Kosmetik, Körperpflege),
- in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Einrichtungen außerschulischer Bildung (Bibliotheken sind von dieser Regelung ausgenommen),
- im Sport (etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
- in Beherbergungsbetrieben (hier muss bei der Anreise ein höchstens 48 Stunden alter Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden, während des Aufenthalts alle 72 Stunden) LINK
- in Gaststätten, LINK
- bei Reiseverkehren zu touristischen Zwecken.
Es gibt eine Übersicht über alle Corona-Teststationen im Land SH. LINK
Viele Einrichtungen und Gastronomiebetriebe nutzen die luca-App zur Registrierung der Gäste. Diese ist in den Appstores zum kostenlosen Herunterladen erhältlich. LINK
Informationen zum aktuellen Tourismus Stand finden Sie auf der Internetseite der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein unter diesem Link.
Informationen des Deutschen Tourismusverband finden Sie unter diesem Link.