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Das Land hat die Corona-Schutzmasnahmen wieder etwas verstärkt, wie am Anfang des Sommers. Tourismus und Freizeitgestaltung im Binnenland ist jedoch weiterhin möglich!

Hier finden Sie die akutelle Landesverordnung: LINK

Ab dem 23. August müssen ungeimpfte Personen einen negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) in Innenbereichen vorlegen, etwa

  • bei Veranstaltungen und Festen,
  • bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur, Kosmetik, Körperpflege),
  • in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Einrichtungen außerschulischer Bildung (Bibliotheken sind von dieser Regelung ausgenommen),
  • im Sport (etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
  • in Beherbergungsbetrieben (hier muss bei der Anreise ein höchstens 48 Stunden alter Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden, während des Aufenthalts alle 72 Stunden) LINK
  • in Gaststätten, LINK
  • bei Reiseverkehren zu touristischen Zwecken.

Es gibt eine Übersicht über alle Corona-Teststationen im Land SH. LINK

Viele Einrichtungen und Gastronomiebetriebe nutzen die luca-App zur Registrierung der Gäste. Diese ist in den Appstores zum kostenlosen Herunterladen erhältlich. LINK

Informationen zum aktuellen Tourismus Stand finden Sie auf der Internetseite der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein unter diesem Link.
Informationen des Deutschen Tourismusverband finden Sie unter diesem Link.